Die Aufzeichnung von Lenker-Arbeitszeiten hat in Österreich seit dem 1. Jänner 2018 in Form eines Lenkprotokolls laut Lenkprotokoll-Verordnung (LP-VO) zu erfolgen.
Das Finanzamt-Fahrtenbuch, welches bislang meist dafür verwendet wurde und für steuerliche Zwecke weiterhin relevant bleibt, wird von der Arbeitsinspektion des Sozialministeriums für den Nachweis von Arbeitszeiten zukünftig nicht mehr akzeptiert.
Das Lenkprotokoll muss unter anderem Kennzeichen und Kilometerstände der verwendeten Fahrzeuge sowie Beginn und Ende der Einsatzzeit, Lenkpausen, Ruhepausen und – je nach Branche – auch sonstige Arbeitszeiten sowie Arbeitsbereitschaftszeiten enthalten.
Geführt werden muss das neue Lenkprotokoll von laut Lenkprotokoll-Verordnung allen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen lenken, sofern darin kein Tachograph verbaut ist und keine Ausnahme von der Lenkprotokoll-Pflicht besteht.
Für die tägliche Arbeit bedeutet die neue Lenkprotokoll-Verordnung aufgrund der zusätzlichen Dokumentationspflichten einen deutlich erhöhten Arbeitsaufwand für Unternehmer und Personal.
Die Aufzeichnungen sind fortlaufend vom Lenker bzw. von der Lenkerin selbst zu führen und müssen vollständig, geordnet, authentisch und in einem System zusammengefasst sein. Auch allfällige Korrekturen müssen nachvollziehbar bleiben.
Im Zuge einer Kontrolle sind mindestens die letzten 28 Tage vorzuweisen. Es besteht für das Unternehmen außerdem eine 24-monatige Aufbewahrungspflicht für alle Lenkprotokolle.
Kurzum: Viel Papierarbeit, die produktive Arbeitszeit kostet, fehleranfällig ist und bei falscher Anwendung zu empfindlichen Strafen führen kann.
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