General terms and conditions of delivery and business

der Streetwatch GmbH, FN260915z, Zacharias-Werner-Gasse 11, 2344 Maria Enzersdorf, Austria
und aller wirtschaftlich eigenständigen Vertriebspartner
(September 2019)

1. Allgemein

Die folgenden Bedingungen gelten für alle von der Streetwatch GmbH (im Folgenden kurz „STREETWATCH“) angebotenen Leistungen und Services im Zusammenhang mit deren Geschäftsfeld und Anwendungen und stellen einen integrierenden Bestandteil der Serviceverträge dar. Diese gelten auch für alle Aufträge, Leistungen und Bestellungen die beiderseits vereinbart wurden außer es werden schriftliche, unterfertigte anders lautende Vereinbarungen, getroffen. Für den Fall, dass der Auftraggeber uns als Konsument gegenübertritt gelten ebenfalls die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes.

2. Vertragsgegenstand

STREETWATCH bietet mit dem genannten Service die Möglichkeit der automatisierten Fahrzeugpositionierung, sowie Diebstahl- und Einbruchssicherung von Kraftfahrzeugen. Zur Erbringung dieser Leistungen bedient sich STREETWATCH des Global Positioning System (GPS), General Packet Radio Service (GPRS) bzw. Telekommunikationsdienstleistern, sowie eines im Fahrzeug verbauten Moduls. Die Funktionalität kann nur bei qualifizierten Einbau des Modules durch einen autorisierten Vertragspartner von STREETWATCH gewährleistet werden. Die ordnungsgemäße Funktion des GPS, GPRS sowie des Moduls sind ausdrücklich nicht Bestandteil dieses Vertrages.

3. Leistungen

STREETWATCH ermöglicht unter Zuhilfenahme der genannten Komponente die Positionierung von Kraftfahrzeugen im Zusammenhang mit Sicherheits- und Diebstahlsicherung, sofern die eingesetzte Hard- und Software die jeweilige Funktion unterstützt. Die Lizenz inkludiert die verwendeten Landkarten-Daten des Heimatlandes (Österreich) – für weitere Länder können extra Gebühren verrechnet werden. Sollten Fehler oder Ungenauigkeiten bei den Landkarten auftreten, können diese von uns nicht beeinflusst werden und liegen außerhalb unserer Gewähr. Auch eine permanente Verfügbarkeit der Landkarten Anbieter kann dadurch unsererseits nicht garantiert werden. Sollten von uns Komponenten und Programme von Drittanbietern eingesetzt werden müssen – akzeptieren unsere Kunden die Lizenzbedingungen dieser Lieferanten und nehmen zur Kenntnis, dass diese von uns nicht geändert werden können. Es ist von uns jederzeit möglich Kunden ohne Nennung von Gründen ab zu lehnen.

4. Urheberrechtschutz und gewerblicher Rechtschutz

Die verwendete Hardware und Software sind das geistige Eigentum von STREETWATCH und sind durch das Urheberrechtsgesetz und gewerbliche Schutzrechte geschützt. Der Kunde besitzt keine Berechtigung zur wie immer gearteten Bearbeitung und/oder sonstige Verwendung der genannten Komponenten.

5. Laufzeit des Vertrages und Kündigung

5.1. Der Servicevertrag wird auf 12 Monate abgeschlossen, dies ist zugleich die Mindestvertragsdauer sofern es im Angebot nicht anders schriftlich vereinbart wurde. Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer von 12 Monaten verlängert sich das Vertragsverhältnis auf weitere 12 Monate. Während der Mindestvertragsdauer ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich. Als Vertragsbeginn versteht sich der Liefertag des bestellten Moduls. Sollte es zu einer Kündigung von einen oder aller Module während der Mindestlaufzeit kommen sind die verbleibenden vereinbarten Servicegebühren bis Ende der Mindestlaufzeit zu zahlen.

5.2. Ist eine (weitere) Verlängerung des Vertrages nach der Mindestvertragsdauer von dem Kunden nicht gewünscht, dann ist dies STREETWATCH unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist jeweils zum 30.6 und 31.12. eines jeden Jahres schriftlich bekannt zu geben. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und ist von uns zu bestätigen.

5.3. Eine außerordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

Für STREETWATCH:

  • bei Nichterfüllung des Vertrages bzw. anhaltendem Zahlungsverzug des Kunden;
  • bei dauerhafter Nichtverfügbarkeit von Services Dritter, die die Grundlage dieses Vertrages bilden (z.B.: GPS, GPRS oder der Telekommunikationsdienste);
  • bei Konkurseröffnung über das Vermögen des Kunden;
  • wenn die Leistung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht betriebsfähig bereit gestellt werden kann bzw. die für die Leistung von STREETWATCH notwendigen technischen oder sonstigen Voraussetzungen fehlen oder nicht zur Gänze vorhanden sind;
  • bei Abmeldung oder Verkauf des ausgestatteten Fahrzeuges an Dritte;
  • sollte es sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages laut Auftragserteilung tatsächlich nicht möglich ist und/oder juristisch unzulässig bzw. gegen die guten Sitten verstoßen würde.

Für den Kunden/Vertragspartner:

  • bei Nichterfüllung des Vertrages nach angemessener Fristsetzung und trotz vorangegangener Mahnung;
  • bei dauerhafter Nichtverfügbarkeit von Services Dritter, die die Grundlage dieses Vertrages bilden (z.B.: GPS, GPRS);

In keinem der genannten Fälle kann eine Refundierung von bereits geleisteten Serviceentgelten oder sonstigen Teilbeträgen erfolgen und bedarf einer schriftlichen Bestätigung durch STREETWATCH.

Der Kunde hat die Möglichkeit, sämtliche mit den Modul versehenen Kraftfahrzeugdaten über eine Online-Plattform abzurufen. Das an den Kunden und sein Fahrzeug angepasste Internetkonto wird seitens STREETWATCH frei geschalten. Die Zugangsdaten erhält der Kunde schriftlich mitgeteilt. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt die ihm mitgeteilten Zugangsdaten Dritten zu überlassen.

6. Rücktrittsrecht und Widerruf für Verbraucher laut ECG-Gesetz

Ein Verbraucher (im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes) kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag sowie einer online Bestellung innerhalb von 14 Werktagen zurücktreten. Die Frist beginnt mit dem Tag an dem die Ware zugestellt/die Lieferung erfolgte bzw. die Freischaltung der Software erfolgte. Die Widerrufsfrist ist von dem Umstand ob das Modul verbaut wurde oder die Software bis dahin verwendet wurde unabhängig. Etwaige Kosten für den Ausbau oder Folgekosten für SIM-Karten trägt der Kunde, auch dann, wenn er von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch macht. Der Widerruf hat schriftlich oder durch Rücksendung der bestellten Ware innerhalb der Fristen zu erfolgen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.

7. Preise und Zahlungsbedingungen

7.1. Unsere Angebote, Aufträge bzw. Rechnungen informieren generell über die vereinbarten Zahlungsbedingungen und die vereinbarte Zahlungsart. Werden vom Kunden die Zahlungsvereinbarungen nicht eingehalten, kann es zu Aufschlägen kommen. Der Kunde hat die Rechnung umgehend zu prüfen und Einsprüche schriftliche innerhalb einer Frist von 14 Tagen an uns zu richten. Mit der Zahlung der Rechnung wird vom Kunden die Richtigkeit und Leistungserbringung bestätigt. Ist als Zahlungsmittel Bankeinzug vereinbart beträgt die Einspruchsfrist für die Rechnung 30 Tage. Nach Ablauf der angeführten Einspruchsfristen werden keine Einsprüche mehr unsererseits anerkannt.

7.2. Die Servicegebühr versteht sich exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer und ist hinzuzurechnen. Die Servicegebühr wird im Vorhinein verrechnet und ist wenn nicht anders schriftlich vereinbart sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Die fällige Gebühr wird von STREETWATCH aufgrund der erteilten Einzugsermächtigung vom Bankkonto des Kunden eingezogen. Sollte bei erteilter Einzugsermächtigung der Rechnungsbetrag aus Gründen, die nicht im Einflussbereich von STREETWATCH liegen, nicht vom Konto eingezogen werden können bzw. eine bereits durchgeführte Belastung des Kontos ungerechtfertigt zurückgebucht werden, wird STREETWATCH dem Kunden für jede Rücklastschrift allfällige Bankspesen, sowie das Bearbeitungsentgelt in Rechnung stellen. STREETWATCH behält sich das Recht vor, nach einer Rücklastschrift das Entgelt mittels Überweisung vorzuschreiben.

7.3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 1000 Abs. 1 ABGB bzw. bei einem beiderseitigen unternehmensbezogenen Geschäft die Verzugszinsen gemäß § 456 UGB als vereinbart. Des weiteren wird vereinbart, dass es bei Ausstellung einer 2. Mahnung zur Verrechnung von Mahnspesen in der Höhe von 40 Euro zzgl. Umsatzsteuer kommt und nach Ausstellung der 3. Mahnung der ausstehende Betrag an ein Inkassobüro übergeben bzw. in weiterer Folge gerichtlich eingetrieben wird. Die dadurch entstehenden Kosten sind vom Kunden zu tragen. Sollte es etwaige Gewährleistungsansprüche/Mängelrügen geben, haben diese keine zahlungsaufschiebende Wirkung. Da die Ware bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der STREETWATCH ist; behalten wir uns vor, die bereitgestellte Software vorübergehend bis zur Zahlung zu deaktivieren.

7.4. Ausdrücklich festgehalten wird, dass es zu Preisänderungen kommen kann, welche dem Kunden bekanntgegeben werden müssen und ab sofort gültig sind. Diese Preisänderungen können sich unter anderen durch Inflation bzw. Lohnkostensteigerungen (KV IT- u. Telekommunikation) ergeben. Sind pauschalierte Preise für Dienstleistungen vereinbart gelten diese nur für die Durchführung in der Normalarbeitszeit und beinhalten keine Fahrt- und Reisekosten. Diese müssen gesondert mit dem Kunden vereinbart werden.

7.5. Für Nachbestellungen und zukünftige Aufträge gelten die zum Zeitpunkt gültigen Preise sofern es keine anderen schriftlichen Vereinbarungen gibt.

7.6. Für Projekte außerhalb von Österreich bzw. internationale Projekte können andere Preise zur Anwendung kommen.

8. Pflichten des Kunden

8.1. Dem Kunden wird eine nicht übertragbare Lizenz zur Benutzung der Software für die Dauer des Vertragsverhältnisses eingeräumt. Der Kunde darf die Lizenz nicht an Dritte übertragen. STREETWATCH ist bei jeder Verletzung der Vertragsbestimmungen durch den Kunden für alle daraus erwachsenen Nachteile schad- und klaglos zu halten.

8.2. Der Kunde verpflichtet sich die im Modul bereitgestellte Sim Karte ausschließlich im bereitgestellten Modul zu verwenden. Es kann bei Missbrauch zu einer erheblichen von STREETWATCH festgelegten (aktuell 500 Euro) Vertragsstrafe kommen.

8.3. Die Datenverwendung erfolgt ausschließlich zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen, dessen Umfang sich im jeweiligen Angebot, in der Bestellung bzw. in der mit dem Kunden getroffenen individuellen Vereinbarung ergibt.

8.4. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Erbringung der Leistung durch die STREETWATCH notwendigen technischen Voraussetzungen, etc. zu erfüllen und diese zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist zur Mitwirkung bei der Installation, Support und Fehlerbehebung verpflichtet bzw. wird dies vorausgesetzt.

8.5. Der Kunde ist verpflichtet, die Personen, denen das Kraftfahrzeug überlassen wird, über die Funktionsweise sowie die Art der Datenerfassung des Moduls zu informieren. Die STREETWATCH ist bezüglich der Daten Auftragsverarbeiter.

8.6. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Anschrift, der bekannt gegebenen Mobiltelefonnummer, etc., im Hinblick auf die Einzugsermächtigung auch Änderungen seiner Bankverbindung, STREETWATCH unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Auch eine Änderung der Verfügungsrechte ist mitteilungspflichtig. Davon umfasst sind auch die Abmeldung und der Verkauf, von mit STREETWATCH Modulen ausgestatteten Fahrzeugen. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und STREETWATCH wird durch die Abmeldung oder den Verkauf des mit einen STREETWATCH Modul ausgestatteten Fahrzeuges nicht automatisch beendet.

8.7. Der Kunde hat die vom ihm geschuldeten Gebühren termingerecht zu begleichen.

8.8. Arbeiten (Einbau, Ausbau, Wartungsarbeiten) des Moduls dürfen ausschließlich von STREETWATCH geschulten und autorisierten Einbau/Vertragspartnern durchgeführt werden.

8.9. Der Kunde verpflichtet sich, bei Zuwiderhandeln gegen die genannten Pflichten STREETWATCH von sämtlichen Ansprüchen schad- und klaglos zu halten.

9. Mahn- und Inkassospesen

9.1. Der Vertragspartner verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug, der STREETWATCH, die entstandenen Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und im Verhältnis zur Forderung angemessen sind, zu ersetzen. Im Speziellen verpflichtet er sich, die Kosten soweit sie nicht die Höchstsätze der dem Inkassobüro gebührenden Vergütungen laut Verordnung des BMWA überschreiten, STREETWATCH zu ersetzen. Sofern STREETWATCH das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, für jede erfolgte Mahnung einen Betrag von 40 Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu bezahlen.

9.2. Gegenüber Verbrauchern wird auf die Bestimmungen des § 6 Abs. 1 Z 15 KSchG hingewiesen.

10. Produkthaftung, Gewährleistung und Gewährleistungsausschlüsse

Allfällige Regressforderungen, die aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd des Produkthaftungsgesetzes gegen die STREETWATCH gestellt werden, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre von STREETWATCH verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. Unser Gewährleistungszeitraum beträgt 12 Monate ab Vertragsabschluss bzw. Lieferung. Sollte ein gewährleistungspflichtiger Mangel vorliegen, wird die mangelhafte Ware bzw. die mangelhaften Teile unsererseits ersetzt bzw. nachgebessert. Einen Anspruch auf Preisminderung oder Wandlung gibt es für den Kunden nicht. Die Gewährleistungspflicht besteht grundsätzlich nur den Kunden gegenüber und kann nicht übertragen bzw. weitergegeben werden. Die Behebung eines Mangels verlängert nicht die ursprüngliche Gewährleistungsfrist. Die Gewährleistung gilt nur für Module die, die von uns ausgelieferte vorkonfigurierte Standardeinstellungen haben.

Störungen und Fehlfunktionen die aufgrund von falschen Einbau oder fehlenden kundenseitigen Voraussetzungen zurückzuführen sind, werden nicht als Mangel der gelieferten Module akzeptiert. Die Gewährleistung von Verschleißteilen (Kabel/Batterien) ist ausgeschlossen.

11. Schadenersatz

11.1. Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit, gegenüber Unternehmern auch bei Vorliegen schlichter grober Fahrlässigkeit, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden oder Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen, es sei denn, Letzteres wurde im Einzelnen ausgehandelt.

11.2. Außer bei Verbrauchergeschäften ist das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit seitens des Geschädigten zu beweisen. Das Vorliegen krasser grober Fahrlässigkeit oder das Vorliegen vom Vorsatz hat der Kunde zu beweisen. Schäden die durch den nicht vorschriftsgemäßen Einbau oder Anschluss oder fehlende kundenseitige Voraussetzungen zurückzuführen sind, können unsererseits nicht als Mangel der Module anerkannt werden. Defekte durch nicht fachgerechten Einbau (übermäßige Vibrationen, Feuchtigkeit, Schmutz, Überspannung, Temperaturschäden) sind ausgeschlossen. Es kann immer wieder aufgrund von notwendigen Updates zu unerwarteten Problemen in der Software kommen. Diese werden so rasch wie möglich unsererseits mit einen Update behoben. Der Kunde akzeptiert, dass es üblicherweise keine Software gibt die 100% fehlerfrei ist und dass kleinere Systemfehler keinen Mangelanspruch auf ein sofortiges Update darstellen.

11.3. Vor Abschluss oder Transport von EDV-technischen Produkten bzw. Vorinstallation von Computerprogrammen, ist der Kunde verpflichtet, den auf Computeranlagen bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu sichern, allenfalls er für verloren gegangene Daten, sowie für alle damit zusammenhängenden Schäden die Verantwortung selbst zu tragen hat.

12. Haftung, Datenverlust und Haftungsausschlüsse

12.1. Wir haften nur für Schäden, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften unsererseits nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen ebenso wie der Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden und nicht erzielten Ersparnissen oder Einkünften, Zinsenverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ebenso wie uneingeschränkte Schäden aus entgangenen Gewinnen, Betriebsunterbrechungen, Verlust von geschäftlichen Informationen oder finanzielle Verluste, selbst dann, wenn die STREETWATCH davon unterrichtet wurde.

12.2. Da die Leistungen der STREETWATCH derzeit abhängig von externen Lieferanten wie unter anderen Netzbetreibern (z.B. ungenaues GPS Signal, GSM Ausfälle, Internet/Netzwerk) bzw. Kartenanbietern sind, kann nicht garantiert werden, dass die Software/Modul ununterbrochen, lückenlos und fehlerfrei Daten liefert. Damit verbundene Programmfehler können nicht von uns behoben werden. Die Genauigkeit, Aktualität oder Lückenlosigkeit der Daten und Aufzeichnungen können somit nicht permanent garantiert werden. In der Zeit in der Updates oder Wartungsarbeiten gemacht werden müssen, kann es zu Einschränkungen bzw. zu einer nicht Verfügbarkeit des Systems kommen.

12.3. Es wird keinerlei Haftung für nicht ganz oder nur teilweise verspätet zugestellte Daten, Nachrichten, langsame Übertragungsgeschwindigkeiten, höhere Gewalt oder technische Einschränkungen, die sich durch die Beschaffenheit der verwendeten Module ergeben, übernommen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, regelmäßig die Daten zu exportieren oder eine Datensicherung durchzuführen. Für etwaigen Datenverlust übernehmen wir keinerlei Haftung.

12.4. Eine Anerkennung von Berichten („Fahrtenbuch“) durch Dritte (z.B. Finanzbehörden) kann von STREETWATCH nicht garantiert werden.

13. Technischer Support

13.1. Unser technischer Support ist durch unser online Ticketsystem derzeit geregelt, dabei werden nach Problemart systematisch die geschriebenen Tickets abgearbeitet – dieses Ticketsystem betrifft nur von uns zur Verfügung gestellte Software und Hardware (Module). Mit einer Rückantwort der Techniker ist innerhalb von max. 14 Werktagen zu rechnen.

13.2. Es ist uns jederzeit erlaubt – unseren technischen Support zu ändern bzw. zu modernisieren. Sollte sich dadurch der Aufwand für uns stark erhöhen, kann es auch zu einer Weiterverrechnung an unsere Kunden kommen.

13.3. Zu nicht inkludierten Leistungen zählen unter anderen auch:

  • wenn der Anschluss oder Fahrzeug Einbau des Moduls nicht fachgerecht durchgeführt wurde und dadurch die Software negativ beeinflusst wird
  • wenn Fehler die von Dritten verursacht wurden unsererseits beseitigt werden
  • wenn neue Funktionen, Berichte, Schnittstellen oder Schnittstellenanpassungen benötigt werden
  • wenn Einstellungs- oder Systemanpassungen aufgrund von Änderungen gesetzlicher Vorschriften notwendig werden
  • wenn es zu erhöhten Netzbetreiberkosten für SIM-Karten im Roaming kommt
  • wenn die Kosten für das Kartenmaterial und dessen Updates – sich um mehr als 10% der derzeitigen Kosten erhöhen

14. Datenschutzerklärung und Geheimhaltungsverpflichtung

14.1. STREETWATCH wird die im Rahmen dieses Vertrages und seiner Erfüllung verarbeiteten Daten des Kunden geheim halten. Der Umgang mit den Daten ist in unserer Datenschutzerklärung die auf unserer Homepage online abrufbar ist bereitgestellt und findet auf alle Aufträge, Dienstleistungen und Verträge Anwendung. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere alle ihm bekannt gegebenen Passwörter bzw. Zugangsdaten und Informationen nicht an Dritte weiterzugeben und datenschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten.

Die gelieferten Hardwarekomponenten dürfen weder vervielfältigt, nachgeahmt, verändert oder mit Fremdprodukten ohne der Zustimmung von STREETWATCH verbunden werden. Unterlagen wie z.B.: Skizzen, Pläne oder sonstige technische Unterlagen bleiben, ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen u. ä. stets in unserem geistigen Eigentum.

14.2. Sämtliche gespeicherten Daten werden nach Beendigung des Vertragsverhältnisses umgehend gelöscht. Das gilt auch für das Konto des Kunden.

14.3. Mit der Bekanntgabe des Kunden über Abmeldung oder Verkauf eines Fahrzeuges welches mit einem Modul der STREETWATCH ausgestattet ist erfolgt die Löschung des Kontos und der damit verbundenen Daten des Kunden, es sei denn das Modul wird auf Wunsch und Kosten des Kunden in ein anderes Fahrzeug seiner Wahl wieder verbaut bzw. es gibt eine andere schriftliche Vereinbarung.

14.4. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Ermittlung und Verarbeitung dieser Daten auf elektronischem Weg zur Erbringung vereinbarter Leistungen von STREETWATCH benötigt ist und stimmt dieser Verarbeitung ausdrücklich zu. Der Kunde ist jederzeit zu einem Widerruf der Verwendung und Speicherung seiner Daten berechtigt. In diesem Fall behält sich die STREETWATCH jedoch das Recht vor das Vertragsverhältnis aufzukündigen, da eine Vertragserfüllung ohne Speicherung von Daten, was den Kern des Vertragsverhältnisses bildet, durch die STREETWATCH nicht möglich ist.

15. Verfügbarkeit/Liefertermin

15.1. Die Services stehen spätestens an dem Einbau bzw. der Aktivierung des Moduls folgenden Werktag zur Verfügung. Unsere Liefertermine stehen immer auch unter Vorbehalt, der ordnungsgemäßen Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten (Hersteller der Module). Lieferverzögerungen die durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare, unverschuldete Umstände entstehen, können uns nicht zur Last gelegt werden. Sollte der Auftraggeber uns falsche oder uns unvollständige Unterlagen zur Verfügung stellen, und er dadurch andere Module benötigt - unterliegt die neue Bestellung einen neuen Liefertermin.

15.2. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass folgende besondere Voraussetzungen zur Verfügbarkeit der Leistungen gegeben sein müssen und dass diese außerhalb des Einflussbereiches von STREETWATCH liegen:

  • der störungsfreie Betrieb des GPS
  • der störungsfreie Betrieb der GPRS bzw. der Telekommunikationsdienste
  • die ordnungsgemäße Montage und Funktion des Moduls eine aufrechte und funktionierende Verbindung zwischen den Modul und der zwischengeschalteten Internet-Verbindungen zum STREETWATCH-Server
  • der Aufenthalt des Fahrzeuges innerhalb der Reichweite von GPS und GPRS.

15.3. Im Besonderen wird darauf hingewiesen, dass bei Nichtverfügbarkeit dieser Voraussetzungen STREETWATCH keinerlei Haftung über die Verfügbarkeit der eigenen Dienste übernehmen kann.

15.4. Sowohl Ereignisse höherer Gewalt, Streik, Unruhe, behördliche Eingriffe u.ä. Umstände bei STREETWATCH oder auch bei Zulieferer und Erfüllungsgehilfen von STREETWATCH, soweit sie unvermeidbar, schwerwiegend und unverschuldet sind, und dadurch die Erfüllung der Leistung erschweren oder unmöglich machen, berechtigten STREETWATCH, die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit für die Wiederaufnahme der Leistung einzustellen oder, sofern das in der Natur der Leistung möglich scheint, hinaus zu schieben.

16. Sonstiges

Sämtliche Vereinbarungen, die Vertragsinhalt sein sollen, oder die zwischen STREETWATCH und dem Kunden im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags getroffen werden, sind schriftlich festzuhalten. Dies gilt auch für Vereinbarungen, durch die der Inhalt des Vertrags nachträglich geändert wird. Mündliche Abreden haben nur Geltung, wenn diese von unserem Unternehmen schriftlich bestätigt wurden.

17. Erfüllungsort/Gerichtsstand/Rechtswahl

17.1. Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

17.2. Es gilt österreichisches materielles Recht. Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen auch dann wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Die Vertragssprache ist deutsch.

17.3. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist – ausgenommen Verbrauchergerichtsstand – ausschließlich, das für den Sitz der STREETWATCH sachlich zuständige Gericht. Ungeachtet dieser Vereinbarung kann die STREETWATCH auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden klagen.

18. Änderungen

STREETWATCH ist berechtigt, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärungen und alle anderen vertraglichen Vereinbarungen jederzeit zu ändern. Alle Änderungen werden online veröffentlicht und treten in Kraft, sofern der Kunde nicht binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung schriftlich per Einschreiben oder E-Mail Widerspruch gegen die Änderungen erhebt.

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